
tms - Teilhabemanagementsystem
Das Teilhabemanagementsystem tms unterstützt die Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) 2009. Aus den Beschlüssen lassen sich folgende Kriterien ableiten:
- Ganzheitliche Erfassung der Person
- Ermittlung des individuellen Bedarfs
- Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts
- Aktive Einbeziehung der behinderten Menschen
- Darstellung der durchzuführenden notwendigen Maßnahmen
- Orientierung an ICF-Vorgaben der WHO
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit aller Verfahrensschritte
- Wirkungsorientierte Steuerung der Qualität